Kommandomitglied als bestellte Beisitzerinnen oder Beisitzer.
Die Gerätewartin oder der Gerätewart der Feuerwehr ist mit der sachgerechten Wartung, Instandsetzung sowie der Lagerung von Gerätschaften, die bei der Feuerwehr verwendet werden, betraut. Die Beauftragung wird durch den Leiter der Feuerwehr beziehungsweise durch die Gemeinde festgelegt. Auch ist eine klare Festlegung des Tätigkeitsbereiches notwendig.
Voraussetzungen:
- 4 Jahre Dienstzeit und Ausbildung zum Truppführer. Funktionen in der Taktischen Einheit Truppführer oder Melder
- Oder 10 Jahre Dienstzeit und 2 technische Lehrgänge und bestimmte Funktion (Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Schriftwart oder Sicherheitsbeauftragter). Funktionen in der Taktischen Einheit Truppmann.