Die Ortsfeuerwehr wird von der Ortsbrandmeisterin oder dem Ortsbrandmeister geleitet. Sie sind im Dienst Vorgesetzte der Mitglieder der Ortsfeuerwehr.
Voraussetzungen:
- 8 Dienstjahre
Die Ortsfeuerwehr wird von der Ortsbrandmeisterin oder dem Ortsbrandmeister geleitet. Sie sind im Dienst Vorgesetzte der Mitglieder der Ortsfeuerwehr.
Voraussetzungen: