Kommandomitglied als bestellte Beisitzerinnen oder Beisitzer.
Die / der Sicherheitsbeauftragte, der Feuerwehr, hat im Rahmen ihrer / seiner fachlichen Kompetenz beratende Funktion und ist vor Ort Ansprechpartner(in) für die Feuerwehrangehörigen und Führungskräfte. An ihr / ihm liegt es, Mängel zu erkennen und auf deren Beseitigung hinzuwirken.
Voraussetzungen:
- 4 Jahre Dienstzeit und Ausbildung zum Truppführer. Funktionen in der Taktischen Einheit Truppführer oder Melder
- Oder 10 Jahre Dienstzeit und 2 technische Lehrgänge und bestimmte Funktion (Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Schriftwart oder Sicherheitsbeauftragter). Funktionen in der Taktischen Einheit Truppmann.